Hassrede auf Facebook

Facebook darf bei einem Verdacht auf Verbreitung einer Hassrede („Hate Speech“) einen Beitrag vorübergehend löschen und den Nutzer so lange sperren, bis der Verdacht geklärt ist. Eine schnelle Reaktion bei verdächtigen Beiträgen hat Vorrang vor den Nutzerinteressen.

 

LG Frankenthal vom 08.09.2020, Aktenzeichen 6 O 23/20