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Internetrecht

Das Internetrecht als klar umrissenes Rechtsgebiet gibt es nicht. Vielmehr werden unter diesem Begriff verschiedene Probleme und gesetzliche Regelungen verstanden, die mit der Nutzung des Internets zusammenhängen. Bei Rechtsverletzungen die eigenen Rechte durchzusetzen, ist oft nicht einfach, da zunächst der Adressat gefunden werden muss und rechtlich relevante Vorgänge oftmals grenzüberschreitend sind.

Im Einzelnen fallen unter das Internetrecht beispielsweise:

  • Vertragsabschlüsse (Softwarekauf oder -miete)
  • die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Internetshops)
  • Datenschutz und Datensicherheit (Umgang mit Datenpannen)
  • Medien- und Urheberrecht (Schutz von Texten, Bildern und Software)
  • Wettbewerbsrecht (insbesondere Namens-, Marken- und Domainrecht)