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Steuerbescheide anfechten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Steuerbescheide anzufechten bzw. ändern zu lassen. Die bekannteste Möglichkeit ist der Einspruch, der gegen einen noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheid eingelegt wird.

Beim Einspruch geht es um Ihren Rechtsschutz. Das Einspruchsverfahren dient der Selbstkontrolle der Steuerverwaltung. Das Finanzamt prüft dabei, ob es das Steuerrecht richtig angewandt hat. Dies führt zu einer Entlastung der Finanzgerichte, da durch das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren sichergestellt wird, dass nur ernsthafte Differenzen die Finanzgerichte erreichen. Da die Steuerveranlagung für die Finanzämter ein Massenverfahren ist, müssen Abläufe standardisiert und vereinfacht werden. Das hat zur Folge, dass nicht jeder Steuerfall ausreichend ermittelt und Abweichungen von Steuererklärungen nicht hinreichend begründet oder mit Hinweisen versehen werden. Somit zwingt der Einspruch nicht nur zur Überprüfung, sondern in vielen Fällen zur erstmaligen korrekten Rechtsanwendung. Bei anzufechtenden Steuerbescheiden muss innerhalb eines Monats nach Zugang Einspruch eingelegt werden.