Haftungs- und Duldungsbescheid
Durch den Haftungs- und Duldungsbescheid wird der Bürger für die Steuerschuld eines Dritten in Anspruch genommen.
Die Haftungsinanspruchnahme räumt dem Finanzamt die Möglichkeit des Eingriffs ein. Haftungs- oder Duldungsbescheide ergehen nicht zwingend. Dem möglichen Haftungsschuldner muss vorab rechtliches Gehör gewährt werden. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass es den Bürger in Haftung nehmen will, wird ein Haftungsbescheid erlassen. Der Haftungsbescheid ist kein Steuerbescheid. Rechtsmittel ist der Einspruch bzw. nach erfolglosem Vorverfahren der finanzgerichtliche Weg.
Nach Ergehen eines Haftungsbescheides sind Haftungsschuldner und Steuerschuldner Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass das Finanzamt von jedem die Befriedigung des Steueranspruches verlangen kann.
Da die Verteidigung gegen einen Haftungs- oder Duldungsbescheid auf mehreren Ebenen durchgeführt wird, sollten Sie hier unbedingt frühzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen.