Das Steuerstrafverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht. In der Regel gelangt das Finanzamt durch Erkenntnisse unterschiedlichster Art, zum Beispiel durch eine Außenprüfung (Betriebsprüfung), an Informationen, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen. Nicht selten werden auch so genannte Kontrollmitteilungen der Prüfung eines anderen Unternehmens oder eines anderen Steuerpflichtigen erstellt und dann in Ihrer Steuerakte abgelegt. Möglicherweise werden von der Steuerbehörde CDs mit Namen von Steuerpflichtigen, die gewisse für die Strafverfolgungsbehörden fragwürdige Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Anschließend leitet die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) ein Ermittlungsverfahren ein. Hierüber wird ein Aktenvermerk angefertigt, der üblicherweise neben dem Datum auch die genaue Uhrzeit enthält. Diese Angaben sind zum Beispiel wichtig, um die Verjährung von Steuerstraftaten zu bestimmen. Ob die Einleitung des Ermittlungsverfahrens auch den Betroffenen bekannt gegeben wird, hängt vom Einzelfall ab. Oftmals wird auf eine Bekanntgabe vorübergehend verzichtet, um den Betroffenen nicht unnötig vorzuwarnen. Das Finanzamt setzt insoweit gerne auf den Überraschungseffekt und bereitet beispielsweise in Ruhe eine Durchsuchung vor.
Wie kann ich Ihnen weiter helfen?
Die bekannteste der Steuerstraftaten ist sicher die Steuerhinterziehung. Hier ist eine mehrschichtige Verteidigungsstrategie erforderlich. Bevor das Verfahren seinen Abschluss findet, muss von der Finanzbehörde zunächst das Ausmaß der hinterzogenen Steuer festgestellt werden. Das ist die Antwort auf die Frage, wie viel Steuern in welchen Jahren hinterzogen wurden. Wenn hier in einem frühen Stadium ein auch im Steuerrecht versierter Anwalt hinzugezogen wird, kann viel für den Beschuldigten erreicht werden, da der Anwalt neben den bis dato nicht versteuerten Einkünfte auch die Faktoren geltend machen wird, die die Einkünfte gemindert haben.
Sollten Sie von einem Steuerstrafverfahren erfahren, dass gegen Sie eingeleitet wurde, holen Sie sich früh anwaltlichen Beistand. Eine der ersten Maßnahmen wird regelmäßig der Antrag auf Akteneinsicht sein. Daraus können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Insbesondere kann in Erfahrung gebracht werden, welche Fakten dem Finanzamt bekannt sind, worauf sich der Tatverdacht begründet, welche Beweise dort vorliegen usw.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, aktiv das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen und dort auf einen möglichst schnellen Verfahrensabschluss hinzuwirken. Idealerweise geschieht dies dadurch, dass dem Finanzamt nachgewiesen wird, dass beispielsweise eine Steuerhinterziehung tatsächlich nicht vorliegt. Hierzu sind neben sicheren Kenntnissen in der Strafprozessordnung fundierte Kenntnisse des Steuerrechts erforderlich.