Durch das Inkrafttreten der DSGVO ist das Thema Datenschutz in den Focus vieler Unternehmen, Vereine und auch Arztpraxen gelangt. Die Datenschutzerklärung auf dem Internetauftritt war ein erster und wichtiger Schritt. Allerdings hört der Datenschutz mit der Erklärung nicht auf. Vielmehr verlangt die DSGVO, dass sich datenverarbeitende Stellen fortlaufend mit dem Datenschutz auseinandersetzen und alles Notwendige unternehmen, damit personenbezogene Daten optimal geschützt sind. Dies beinhaltet neben den organisatorischen auch technische Maßnahmen, die wegen der schnellen Entwicklung von Hard- und Software immer wieder überprüft werden müssen.
Mittlerweile ist der Umgang mit Datenverlusten (Datenpannen, Datenlecks) ein immer wichtiger werdendes Thema. Von den Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden bereits erste Bußgelder verhängt. Es ist von grundlegender Bedeutung, im Vorfeld eine Strategie für den Fall einer Datenpanne parat zu haben. Tritt der Fall erstmal ein, ist die Zeit, um dann erst einen Plan zu entwickeln, oft zu kurz. Die DSGVO schreibt vor, dass ein Datenleck innerhalb 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss.
Sofern Sie keine eigene IT-Abteilung haben, die sich um diese Dinge kümmert, sprechen Sie mich doch einfach mal an.