Löschung unberechtigter negativer Bewertungen durch Google (in Coronazeiten)

Negative Nutzerbewertungen, die auf keiner nachweislichen Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen beruhen und bei der Suche erscheinen, sind durch Google zu löschen. Soweit Google zumindest innerhalb von zwei Wochen auf entsprechende Aufforderung nicht handelt, kann das Begehren im Wege der Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

 

LG Köln vom 18.08.2020, Aktenzeichen 28 O 279/20 (einstweilige Verfügung)