Aufwendungen fürs Sponsoring von Freiberufler

Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will.

Diese Vorteile bzw. die Werbung können insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen.

 

BFH vom 14.07.2020, Aktenzeichen VIII R 28/17