Zugang zum Facebook-Konto der verstobenen Tochter

In diesem Verfahren ging es um die Umsetzung eines BGH-Urteils vom 12.07.2018 (Aktenzeichen III ZR 183/17), mit dem Facebook verurteilt wurde, den Eltern einer verstorbenen Teilnehmerin Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto zu gewähren. Ein von Facebook übermittelter USB-Stick reicht nach Ansicht des BGH nicht aus. Das Netzwerk muss den Erben die Möglichkeit einräumen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich – mit Ausnahme einer aktiven Nutzung – darin so „bewegen“ zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.

 

BGH vom 27.08.2020, Aktenzeichen III ZB 30/20